Steuer-Experte 2021

Servicepack 1

Neuerungen und Änderungen:

Neues Formular "L 1 HO-2020" als Beilage zu den Formularen E 1 und L 1:
Auf Grund einer rückwirkenden Gesetzesänderung können Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Schreibtischlampe) bis zu einem Betrag von EUR 150,- steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden (Ausgaben im Jahr 2020 für berufliches Arbeiten im Homeoffice). Die Eingabemöglichkeit zu dieser Kennzahl 158 finden Sie auf der Maske "Werbungskosten".

Wenn Sie die Steuererklärung als Papierformular abgeben, beachten Sie bitte:
  • Haben Sie das Formular L 1/E 1 noch NICHT abgegeben, fügen Sie der Steuererklärung einfach die neue Beilage L 1 HO-2020 an
  • Haben Sie bereits einen Einkommensteuerbescheid für 2020 erhalten, senden Sie nur die Beilage L 1 HO-2020 an Ihr Finanzamt. In diesem Fall wird die Veranlagung für 2020 vom Finanzamt noch einmal unter Berücksichtigung der Ausgaben durchgeführt.

Wenn Sie die Steuererklärung als XML-Datei bei FinanzOnline hochladen, beachten Sie bitte:

  • Haben Sie das Formular L 1/E 1 noch NICHT abgegeben, erstellen Sie nach der Installation des Updates und der Erfassung der Ausgaben wie gewohnt die XML-Datei für das L 1/E 1. Die neuen Werte werden beim XML-Export automatisch berücksichtigt.
  • Haben Sie bereits einen Einkommensteuerbescheid für 2020 erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
    Loggen Sie sich bei FinanzOnline ein und wählen Sie unter „Weitere Services“ den Menüpunkt „Bescheidänderung“. Wählen Sie „Änderung gem. § 295a BAO“ und geben Sie in der nachfolgenden Eingabeseite die entsprechenden Daten ein.

Änderung der Erfassung der Steuernummer bei Beteiligungseinkünften bzw. Einkünften aus Miteigentum:
Bitte geben Sie im Feld "Steuernummer" ab sofort die vollständige Abgabenkontonummer ein, also inkl. der Finanzamtsnummer. Diese Änderung betrifft die Masken "Beteiligungseinkünfte" und "Miteigentum an".

Modus "Steuerberater":
Alle diesbezüglichen Angaben werden nun korrekt gespeichert.

Aktualisiertes Formular E 1:
Seitens der Finanzverwaltung wurde das Formular geändert. Mit dem Update erhalten Sie das aktualisierte Formular.

Berechnungskorrektur:
Bei Inanspruchnahme der Pauschalierung gem. § 17 (3a) EStG werden die Betriebsausgaben und der Gewinn jetzt korrekt berechnet, wenn GSVG-Beiträge abgesetzt werden.

Eingabe einer gültigen Programmseriennummer des Steuer-Experten 2021 erforderlich
Die Seriennummer finden Sie im Programm unter dem Menüpunkt "?" - "Über das Programm".