haude Lohn

Update 2022.18

Änderungen:

Erhöhung Pendlerpauschale & Pendlereuro vom 1.5.2022 bis 30.6.2023
  • Die Pendlerpauschale wird um 50 % erhöht und der Pendlereuro wird vervierfacht. Aktuelle Werte finden Sie hier.

Neu ab 1.1.2022: Mitarbeitergewinnbeteiligung
  • Gewinnbeteiligung von bis zu 3.000 € steuerfrei je Dienstnehmer je Kalenderjahr. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
    Sie haben nun die Möglichkeit eine Lohnart dafür anzulegen:
    Gruppe: Bezug; LST-Pflicht: “nicht pflichtig als Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Z 35”;
    SV-Pflicht: “als laufender Bezug” bzw. “als sonstiger Bezug”; abgabenpflichtig; Jahressechstel neutral, Kontierung frei wählbar (z.B.: Sonstige Sonderzahlungen/SOLL)
  • Diese Lohnart ist mit maximal 3000 € pro Kalenderjahr gedeckelt. Eine Prüfung wurde implementiert.
  • Neues Feld am Lohnzettel: „Mitarbeitergewinnbeteiligung gemäß § 3 Abs 1 Z 35“; die elektronische Übermittlung ist noch nicht möglich.

Gesundheitsberuferegistermeldung
  • Datenexport/Gesundheitsberuferegister Meldung inkl. Storno ist nun auch über das Programm möglich. Der zuständige Versicherungsträger ist die Bundesarbeitskammer und die Meldung erfolgt über ELDA. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
  • Es werden zwei verschiedene Arten der Gesundheitsberufe gemeldet:
    GK = Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe und
    MT = Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
  • Stornomeldung wird nur dann benötigt, wenn die Person irrtümlich gemeldet wurde. Bei einer Richtigstellung der Meldung muss eine neue GM Meldung erzeugt werden.

Werbungskosten laufend
  • Beim Anlegen einer Lohnart steht Ihnen ein neues Feld “Werbungskosten lfd.” zur Verfügung. Diese neue Funktion vermindert die LST-Bemessungsgrundlage. Gruppe: Durchläufer
  • Am Lohnzettel fließt die Lohnart in die Position “Insgesamt für lohnsteuerpflichtige Einkünfte eingehaltene SV-Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung” und erhöht somit die KZ 230.

Jobticket
  • Sollte der Dienstgeber weiterhin das Jobticket bezahlen und Sie möchten den Andruck auf dem Lohnkonto und am Lohnzettel, haben Sie nun die Möglichkeit eine Lohnart dafür anzulegen:
    Gruppe: Durchläufer; LST-Pflicht “als Kostenübernahme gemäß § 26 Z 5 lit. b”; SV- und abgabenfrei; Kontierung frei wählbar (zB: Sonstige Aufwandentschädigungen/SOLL)
  • Die Lohnart kann nur in Verbindung mit “Werkverkehr/Jobticket” (Häkchen im Dienstnehmerstamm/Finanzamt) verwendet werden.


Eingabe einer gültigen Seriennummer von haude Lohn 2022 erforderlich.