Einkommensteuererklärung

 

Die Einkommensteuererklärung (E 1) ist ein Formular, in dem ein Steuerpflichtiger genauere Auskünfte über seine Einkommensverhältnisse gibt. Je nach der Art der Einkünfte müssen weitere Beilagen wie z.B. E 1a, E 1b, E 1c, E 1kv oder E 11 gemeinsam mit dem E 1 eingereicht werden.

Wird man vom Finanzamt aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, so ist dieser Aufforderung auch nachzukommen. Manchmal kann es sich auch lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben (z.B. bei hohen Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen), weil man unter Umständen Geld vom Finanzamt zurückbekommt.

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sind folgende Fristen zu beachten. Wird sie in Papierform (amtliche Papiervordrucke) abgegeben, so ist dies bis zum 30. April des Folgejahres zu tun. Sofern sie elektronisch über FinanzOnline oder mittels einer Steuersoftware an das Finanzamt übermittelt wird, verlängert sich die Frist auf den 30. Juni des Folgejahres.

Siehe auch: Einkommensteuer

 


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