Bilanz
Mit dem Begriff Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktivseite der Bilanz) und Kapital (Passivseite der Bilanz) gemeint. Die Bilanz zeigt daher die Mittelverwendung und Mittelherkunft. So wird der Kauf einer neuen Betriebs- und Geschäftsausstattung unter der Position Sachanlagen auf der Aktivseite der Bilanz erfasst, die Finanzierung dieser Betriebs- und Geschäftsausstattung hingegen wird rechnerisch auf der Passivseite der Bilanz festgehalten.
Die Bilanz ist genauso wie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Bestandteil des Jahresabschlusses und daher für all jene verpflichtend, die laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) als Unternehmer gelten. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten wird der Erfolg ermittelt (Bilanzgewinn oder Bilanzverlust). Wie der Jahresabschluss im Detail auszusehen hat, ist auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. So müssen Kapitalgesellschaften auch einen Anhang an den Jahresabschluss beifügen, um die einzelnen Positionen der Bilanz und GuV zu erläutern. Eine Personengesellschaft muss das beispielsweise nicht.
§ 224 UGB zeigt auf, wie die Gliederung einer Bilanz auszusehen hat. Hier sieht man, dass die Aktivseite der Bilanz grob in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und aktive latente Steuern, die Passivseite in Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten unterteilt ist.
Die Fristen variieren je nach Rechtsform, so hat bspw. die Erstellung des Jahresabschlusses bei rechnungslegungspflichtigen Einzelunternehmen innerhalb der ersten neun Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen. Kapitalgesellschaften (darunter fallen GmbH, AG) müssen den Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht einreichen.
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