ProSaldo® Lohn

Update 2021.10

Änderungen:

HOMEOFFICE-PAUSCHALE

  • Es steht Ihnen eine neue interne Lohnart zur Verfügung, welche die Anzahl der HO-Tage und die Höhe der ausgezahlten HO Pauschale abbilden kann.
  • Diese ist mit 3 Euro am Tag und 100 Tage im Jahr begrenzt. Sie können hier monatlich die HO Tage mit bzw. ohne Betrag erfassen.
  • Die bereits konsumierten HO Tage werden auf der Nettoabrechnung in einem Infofeld angezeigt. Zusätzlich erfolgt der geforderte Andruck am Lohnkonto.
  • Kommt es zur Auszahlung der Pauschale wird die Lohnart ebenfalls angedruckt.

KURZARBEIT

  • Einmaliger (freiwilliger) Kurzarbeitsbonus für den Kalendermonat März 2021:
    Wir arbeiten bereits an der Umsetzung und liefern Ihnen die notwendigen Lohnarten mit dem nächsten Update aus.

    Vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung können Betriebe bestimmter Branchen, die seit November 2020 durchgehend geschlossen waren, den Kurzarbeitsbonus in Anspruch nehmen.

    Bei einem Bruttoentgelt während Kurzarbeit unter 1700 € beträgt die Bonuszahlung 300 € und ab 1700 € sind es 350 €. Somit wurde festgelegt, dass jeder DN pauschal um 175 € netto mehr erhält. Es muss jene SV Grundlage angesetzt werden, die auch ohne Bonus angesetzt worden wäre. D.h. SV pflichtig bis zum Brutto vor Kurarbeit und SV frei (aber BV pflichtig!), darüber hinaus.
    Das bedeutet, dass man den fiktiven Ausgleich reduzieren und die Kurzarbeitsunterstützung erhöhen muss. Sollte der fiktive Ausgleich nicht ausreichen um die Bonuszahlung zu decken, muss eine SV-freie Kurzarbeitsunterstützung erfasst werden. Sie können dann im Wege der Aufrollung den Bonus erfassen.
  • Kurzarbeit Phase 4 vom 1.4.-30.6.2021- "Freiwillige Trinkgeldersatz-Option"
    Diese Option ermöglicht bestimmte Branchen die Bemessungsgrundlage von Dienstnehmern in Kurzarbeit um bis zu 5 % zu erhöhen. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Sozialpartnervereinbarung (Formularversion 9.0).
    Wir werden Ihnen im Rahmen des nächsten Updates weitere Details mitteilen.
  • Entgeltfortzahlung nach Epidemiegesetz (während Quarantäne) - Neuste Erkenntnis: Die Entgeltfortzahlung erhöht das Jahressechstel, anteilige Sonderzahlungen sind auf das Jahressechstel anzurechnen.

JÄHRLICHE ABRECHNUNG VON GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE DIENSTNEHMERN

  • Zwecks Nachvollziehbarkeit der jährlichen Überweisung am Abgabennachweis erfolgt nun eine Splittung der Betrieblichen Vorsorgebeiträge in BV Beiträge und BV Beiträge (geringfügig). Diese sind nun auf folgenden Listen ersichtlich: Lohnkonto, Jahressummierung, Buchungsliste und Jahresbuchungsliste.
  • Für Vorschreiberbetriebe: die Meldung "BV Zuschlag bei jährlicher Zahlung (Z04)" am mBGM wurde ausgeblendet, da diese vom Dienstgeber nicht erforderlich ist und Clearingfälle verursachte.

Eingabe einer gültigen Seriennummer von ProSaldo® Lohn 2021 erforderlich.