haude Lohn

Update 2024.06

Änderungen:

ENTFALL DES DIENSTNEHMERANTEILS ZUR PENSIONSVERSICHERUNG
  • Für erwerbstätigte Pensionistinnen und Pensionisten entfällt teilweise seit Jänner 2024 der Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung. Die rückwirkende Verrechnung ist mittels Aufrollung in den Einzelmonaten möglich. Um diese zu aktivieren, muss im Menüpunkt "Krankenkasse" in den Dienstnehmer-Stammdaten das Hakerl "Reduktion PV" gesetzt werden.
MITARBEITERPRÄMIE
  • Besteht bereits eine Lohnart "Teuerungsprämie", kann die Bezeichnung auf "Mitarbeiterprämie" angepasst werden.
  • Bei Neuanlage muss die Lohnart wie folgt angelegt werden:
    Gruppe "Bezug", LST-Pflicht: "nicht pflichtig als Mitarbeiterprämie gemäß § 124b Z 447", SV-Pflicht: "Nein", Kontierung frei wählbar gebucht im "Soll"
  • L16, die eine Mitarbeiterprämie enthalten, können erst ab August 2024 übermittelt werden.
FREIGRENZE § 67 ABS. 1
  • Die Freigrenze für sonstige Bezüge klettert von € 2.100,00 auf € 2.447,00.
  • Wurden bereits Dienstnehmer "Vorweg" abgerechnet, empfehlen wir, die Aufrollung erst im nächsten Abrechnungsmonat durchzuführen. Für die weitere Vorgehensweise haben wir ein Infoblatt erstellt.

Eingabe einer gültigen Seriennummer von haude Lohn 2024 erforderlich.